wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.08.2018
3-06 O 8/18 -

Werbesendung mit Waschmittelproben in Briefkästen unzulässig

Als Sondermüll zu entsorgende Werbung stellt unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Firma Procter & Gamble untersagt, Probepackungen eines Flüssigwaschmittels ungefragt als Werbesendung in Briefkästen zu verteilen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Firma Procter & Gamble ließ im Herbst 2017 über Hausbriefkästen ungefragt Probepackungen eines Flüssigwaschmittels (Ariel 3 in 1 Pods) verteilen. Flüssigwaschmittel ist aufgrund seiner Zusammensetzung mit Warnhinweisen versehen: Es verursacht Hautreizungen und schwere Augenschäden und ist unbedingt außer der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Entsprechend gekennzeichnet waren auch die Ariel 3 in 1 Pods der Firma Procter & Gamble. Verbraucher beschwerten sich darüber bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

LG untersagt Verbraucherbelästigung

Diese reichte daraufhin Unterlassungsklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein. Mit Erfolg. Das Gericht untersagt der Firma Procter & Gamble diese Form der Verbraucherbelästigung. Dabei schloss sich das Gericht in seiner Entscheidung den Ausführungen der Verbraucherzentrale an, dass Hausbriefkästen häufig für Kinder zugänglich seien - sei es, weil sie nach der Post schauen sollen oder die Post bei Einwurfbriefkästen direkt im Wohnungsflur landet. Waren, die nicht in die Hände von Kindern gelangen dürfen, hätten somit in Briefkästen nichts zu suchen.

Flüssigwaschmittel ist als Sondermüll zu entsorgen

Außerdem seien Flüssigwaschmittel bzw. Produktreste in vielen Städten und Gemeinden (so beispielsweise in Stuttgart und Pforzheim) als Sondermüll zu entsorgen. Wer also die Werbesendung nicht nutzen wollte, habe sich selbst um eine entsprechende Entsorgung kümmern müssen. Verbrauchern, die sich deswegen an Procter & Gamble mit der Aufforderung gewandt hätten, die unerwünschte Werbesendung wieder abzuholen, seien von der Firma abgewiesen worden. Diese Art von Werbung stelle daher eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_3-06-O-818_Werbesendung-mit-Waschmittelproben-in-Briefkaesten-unzulaessig.news26345.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26345 Dokument-Nr. 26345

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.