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Die Herausgeberin einer kostenlosen Wochenzeitung haftet nicht für eine ungewollte Zustellung, wenn sie alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um eine Zustellung zu verhindern. Dies gilt auch dann, wenn es über einen Zeitraum von fast zwei Jahren gelegentlich zu Zustellungen kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Wohnung ihren
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe kein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Besitzrecht der Mieterin vorgelegen. Die Zeitungsverlegerin habe alle notwendigen und ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um eine Zustellung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2015
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21963
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