wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.1989
2/24 S 541/88 -

Reisemangel: Kakerlaken im Hotelzimmer

Bei 6 bis 10 Kakerlaken gibt es 5 % Reisepreisminderung

Wer täglich in seinem Hotelzimmer 6 bis 10 Kakerlaken findet, kann den Reisepreis um 5 Prozent mindern. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Urlauber einen Hotelaufenthalt auf Bali gebucht. Er war in einem Bungalow untergebracht, in dem täglich 6 bis 10 Kakerlaken auftraten.

Reisemangel

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Mann wegen der Kakerlaken den Reisepreis mindern könne. 6 bis 10 Kakerlaken stellten keine bloße Unannehmlichkeit, sondern bereits einen zur Minderung berechtigten Mangel dar.

Kakerlaken sind nicht unbedingt als landesüblich hinzunehmen

Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, dass die Kakerlaken überall auftreten könnten, und nicht etwa auf südliche Urlaubsgebiete beschränkt seien. So sei etwa auch das Auftreten von Kakerlaken in einem Hotelbungalow auf Gran Canaria nicht etwa als landesüblich hinzunehmen, sondern stelle einen Reisemangel dar (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 23.11.1987 - 2/24 S 121/87 = NJW-RR 1988, 245). Gleiches gelte für einen Bungalow auf Bali.

Geringe Zahl von Kakerlaken rechtfertigt Minderung von 5 %

Angesichts der Tatsache, dass es sich nur um eine geringfügige Anzahl von Kakerlaken handelte, sei eine Minderung von 5 % angemessen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2009
Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (vt/pt)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.10.1988
    [Aktenzeichen: 30 C 2635/88-81]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_224-S-54188_Reisemangel-Kakerlaken-im-Hotelzimmer.news8269.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8269 Dokument-Nr. 8269

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.