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Ist eine Pizza nur halb durchgebacken und besteht daher die Gefahr eines erhöhten Flüssigkeitsaustritts aus dem Pizzakarton, so muss der Pizzabäcker darauf hinweisen. Tut er dies nicht macht er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 1983 holte ein Mann drei zuvor bestellte Pizzen aus einer Pizzeria ab. Die in Faltkartons befindlichen Pizzen waren nur halb durchgebacken, was der Mann nicht wusste. Auf dem Weg zum Auto bemerkte der Mann, dass
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Er habe einen Anspruch auf Schadenersatz gehabt. Zwar müsse ein Pizzabäcker, der die Verpackung der
Dem Kläger sei aber ein überwiegendes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2013
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1986, 966/rb)
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Dokument-Nr. 17114
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