wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.06.2005
2/11 T 36/05 -

Klavierspielen in der Mietwohnung ist erlaubt

Musizieren gehört zum normalen Mietgebrauch

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Mieter ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren dürfen. Dies geht aus einer einstweiligen Verfügung hervor, die ein Musiklehrer erstritt.

Im Fall hatte der Vermieter versucht, bereits den Transport des Klaviers in die Mietwohnung zu unterbinden. Durch das Aufstellen des Klaviers könne es zu einer statischen Überbeanspruchung der Wohnung kommen, so der Vermieter. Die Statik des Hauses sprach allerdings nicht wirklich gegen die Aufstellung des Klaviers. Daher folgte das Landgericht den Ausführungen des Vermieters nicht und erklärte ein Transportverbot des Vermieters für unwirksam.

Normaler Mietgebrauch

Nach Ansicht des Gerichts gehört das Musizieren zum normalen Gebrauchsrecht des Mieters. Insbesondere gelte das für einen Musiklehrer. Außerdem habe der Vermieter von Anfang an gewusst, dass sein zukünftiger Mieter Klavier spiele. Auch den Einwand des Vermieters, der Musiklehrer könne seine Unterrichtsvorbereitung auch außerhalb der Mieträumlichkeiten vornehmen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Vermieter habe das Persönlichkeitsrecht des Mieters zu achten und er könne dem Mieter nicht vorschreiben, wo er musiziere.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2005
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_211-T-3605_Klavierspielen-in-der-Mietwohnung-ist-erlaubt.news1183.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1183 Dokument-Nr. 1183

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.