wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.2007
2-24 S 44/06 -

Verspätete Ankunft des Reisegepäcks: Reisepreisminderung von 50 % bei fehlender kälteabweisender Kleidung während Antarktisreise

Keine höhere Reisepreisminderung

Kommt das Reisegepäck im Rahmen einer Kreuzfahrt durch die Antarktis verspätet an und fehlt damit die notwendige kälteabweisende Kleidung, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 50 %. Eine höhere Reisepreisminderung kommt nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau buchte für sich eine im November 2004 geplante Kreuzfahrtreise durch die Antarktis und die chilenischen Fjorde zum Preis von 5.780 EUR. Nach ihrer Ankunft in Buenos Aires stellte sich heraus, dass ihr Koffer fehlte, der sämtliche Kleidungsstücke für die Reise enthielt. Aufgrund des Gepäckverlustes erhielt die Frau einen Vorschuss von 200 USD, um notwendige Kleidung einkaufen zu können. Ihren Koffer erhielt die Reisende erst sieben Tage später. Nach Beendigung der Kreuzfahrt leistete die Reiseveranstalterin weitere 1.037,58 EUR. Der Reisenden war dies aber zu wenig und erhob daher Klage auf weitere Zahlungen.

Amtsgericht wies Klage ab

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Es ging von einer Reisepreisminderung von 50 % aus, die durch die bereits geleisteten Zahlungen vollständig ausgeglichen sei. Die Klägerin hielt aber weiterhin eine höhere Reisepreisminderung für angemessen und legte daher gegen die Entscheidung Berufung ein.

Landgericht verneint höhere Reisepreisminderung

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf eine höhere Reisepreisminderung als 50 % zu. Bei nicht zur Verfügung stehendem Reisegepäck werde in aller Regel eine Minderung zwischen 20 und 30 % für ausreichend erachtet. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie dem vorliegenden, komme eine Minderung von 50 % in Betracht. Aber auch wenn die Antarktisreise wegen der fehlenden notwendigen kälteabweisenden Kleidung zu einer Beeinträchtigung geführt habe, rechtfertige dies keine Reisepreisminderung über die zuerkannten 50 % hinaus.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-24-S-4406_Verspaetete-Ankunft-des-Reisegepaecks-Reisepreisminderung-von-50-Prozent-bei-fehlender-kaelteabweisender-Kleidung-waehrend-Antarktisreise~N24669

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24669 Dokument-Nr. 24669

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.