wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2012
2-24 S 199/11 -

Unterbringung eines Touristen in einem Ersatzhotel berechtigt zur Kündigung des Reisevertrags

Reisenden steht zudem Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit zu

Wird ein Reisender aufgrund einer Überbuchung des ursprünglich gebuchten Hotels in ein Ersatzhotel untergebracht, so kann er den Reisevertrag kündigen. Zudem hat er einen Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall buchte ein Reisender bei einem Reiseveranstalter eine Reise nach Ägypten. Darin enthalten war eine Nacht in einem Hotel in Hurghada. Aufgrund der Überbuchung dieses Hotels wurden der Reisende und seine Lebensgefährtin in ein anderes Hotel untergebracht. Dieses Hotel war von der Ausstattung, Qualität und Lage nicht vergleichbar mit dem ursprünglich gebuchten Hotel. Der Reisende beanstandete die Ersatzunterbringung und verlangte die Unterbringung im gebuchten Hotel. Da dies der Reiseveranstalter nicht ermöglichen konnte, kündigte der Reisende den Reisevertrag und klagte auf Rückzahlung des Reisepreises und Zahlung einer Entschädigung wegen vertaner Urlaubsfreude.

Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises bestand

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Reisenden. Dieser habe einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises gehabt, da der Reisevertrag wirksam gekündigt worden sei (§ 651 e Abs. 3 Satz 1 BGB).

Unterbringung in Ersatzunterkunft stellte erheblichen Mangel dar

Die Unterbringung in einer Ersatzunterkunft wegen Überbuchung des gebuchten Hotels habe nach Ansicht des Landgerichts einen erheblichen Mangel dargestellt. Denn der Reiseveranstalter komme in einem solchen Fall nicht seiner Leistungspflicht nach, nämlich die Unterbringung im gebuchten Hotel. Der Reiseveranstalter dürfe den Reisenden nicht ohne seine Zustimmung an einem anderen Urlaubsort unterbringen. Der Reisende sei daher grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ein Ersatzhotel zu akzeptieren, das er nicht gebucht hat.

Ersatzhotel musste auch nicht angenommen werden

Der Reisende sei nur dann verpflichtet das Ersatzhotel anzunehmen, so das Gericht weiter, wenn es als gleichwertig mit dem gebuchten Hotel anzusehen ist. Lehnt der Reisende trotz Gleichwertigkeit die Ersatzunterbringung ab und kündigt den Reisevertrag, so sei darin eine unzulässige Rechtsausübung zu sehen. Eine solche Gleichwertigkeit habe hier jedoch nicht vorgelegen.

Anspruch auf Entschädigung bestand ebenso

Der Reisende habe nach Auffassung des Gerichts zudem ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung zugestanden (§ 651 f Abs. 2 BGB). Denn durch die Überbuchung des ursprünglichen Hotels und die Unterbringung in einem Ersatzhotel sowie dem Reiseabbruch habe der Reiseveranstalter die Reise verhindert. In Anbetracht des Gesamtreisepreises von 1.694 € und unter Berücksichtigung, dass drei Tage am Urlaubsort verbracht und die restliche Urlaubszeit von vier Tagen zu Hause verbracht wurden, sei eine Entschädigung von 1.050 € angemessen und ausreichend gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2013
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-24-S-19911_Unterbringung-eines-Touristen-in-einem-Ersatzhotel-berechtigt-zur-Kuendigung-des-Reisevertrags~N15985

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15985 Dokument-Nr. 15985

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.