kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Erscheint ein Fluggast zur Abfertigung nach Schließung des Check-In-Schalters, so ist die Fluggesellschaft nicht zum erneuten Öffnen des Schalters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn durch die Flughafenbetreiber ein Ausruf veranlasst wurde, der Flug noch auf der Anzeigentafel ausgewiesen ist oder der Abflug des Fluges sich verspätet. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erreichte eine Reisegruppe im Juni 2014 den Flughafen Beirut zur
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf
Es sei nach Ansicht des Landgerichts unerheblich gewesen, ob die Fluggesellschaft von der
Das Landgericht hielt es zudem für unbeachtlich, ob die Reisegruppe durch eine Veranlassung der Fluggesellschaft ausgerufen worden sei. So sei es durchaus naheliegend, dass ein Ausruf mit Blick auf die Flughafenorganisation auch noch dann erfolgt, wenn der Grund des Ausrufs bereits nicht mehr bestehe. Es bestehe auch keine Pflicht der Fluggesellschaft, einen veranlassten oder gestarteten Ausruf umgehend zu unterbinden, wenn der Grund des Ausrufs weggefallen ist. Aus einem verspäteten Ausruf folge zudem nicht die Pflicht einer Fluggesellschaft, den Check-In-Schalter wieder zu öffnen.
Darüber hinaus treffe eine Fluggesellschaft keine Pflicht, so das Landgericht, einen Schalter solange offen zu halten, wie die Anzeigetafel den betreffenden Flug ausweist.
Schließlich habe sich nach Auffassung des Landgerichts aus der Abflugverspätung keine Pflicht dahingehend ergeben, den Check-In-Schalter länger geöffnet zu halten bzw. wieder zu öffnen. Dem stehe nämlich die Organisation des Betriebsablaufs der Fluggesellschaft und des Flughafens entgegen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/RRa 2017, 25/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-24-O-9515_Verspaetete-Ankunft-eines-Fluggastes-am-bereits-geschlossenen-Check-In-Schalter-begruendet-keine-Pflicht-der-Fluggesellschaft-zum-erneuten-Oeffnen~N24062
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24062
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.