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Die Wohnlage in der Innenstadt oder in einem Gewerbegebiet bedeutet nicht, dass langwierige und eher als vorübergehend einzustufende Baumaßnahmen, wie der Abriss und Neubau von Gebäuden, als normal anzusehen sind und sich deshalb nicht auf den Wohnwert in diesen Gebieten auswirken. Geht von einer Großbaustelle eine erhebliche Belästigung aus, so ist ein Mietminderungsanspruch in jedem Fall zu bejahen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall wehrte sich ein
Das Landgericht Frankfurt am Main kam zu
Auch wenn in Großstädten viel gebaut würde, so betreffe dies doch unterschiedliche Standorte. Die Umgebung eines bestimmten Hauses sei auch in Innenstadtlagen grundsätzlich über viele Jahre hin frei von Großbaustellen. Demnach orientiere sich
Den von dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (vt/st)
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Dokument-Nr. 13295
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