wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.03.2007
2-17 S 113/06 -

Auch in der Großstadt bestehen Mietminderungsansprüche wegen Belästigung durch umfangreiche Baumaßnahmen

Mietminderung in Höhe von 12 % ist gerechtfertigt

Die Wohnlage in der Innenstadt oder in einem Gewerbegebiet bedeutet nicht, dass langwierige und eher als vorübergehend einzustufende Baumaßnahmen, wie der Abriss und Neubau von Gebäuden, als normal anzusehen sind und sich deshalb nicht auf den Wohnwert in diesen Gebieten auswirken. Geht von einer Großbaustelle eine erhebliche Belästigung aus, so ist ein Mietminderungsanspruch in jedem Fall zu bejahen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall wehrte sich ein Mieter gegen die Forderungen des Vermieters auf vollständige Zahlung des vertraglich vereinbarten Mietzinses. Aufgrund von unzumutbaren Belastungen durch Baumaßnahmen in der Nachbarschaft machte der Mieter Mietminderung geltend und behielt einen Teil des Mietzinses ein.

Abriss und Neubau sind als vorübergehende Maßnahmen zu sehen

Das Landgericht Frankfurt am Main kam zu der Überzeugung, dass die monatlichen Zahlungen zu Recht gemindert wurden, da die streitgegenständlichen Baumaßnahmen das erträgliche Maß überschritten hätten. Grundsätzlich handele es sich bei Bauarbeiten in Form des Abrisses und der Neuerrichtung eines Gebäudes auch in einem Gewerbegebiet um lediglich vorübergehende Maßnahmen, da sich die Bauzeit grundsätzlich auf wenige Monate beschränke, während dem gegenüber die "Lebenszeit" eines Gebäudes auch in heutiger Zeit nach Jahrzehnten bemessen werde.

Vereinbarter Mietzins orientiert sich an "baustellenfreier" Umgebung

Auch wenn in Großstädten viel gebaut würde, so betreffe dies doch unterschiedliche Standorte. Die Umgebung eines bestimmten Hauses sei auch in Innenstadtlagen grundsätzlich über viele Jahre hin frei von Großbaustellen. Demnach orientiere sich der zwischen den Parteien im vorliegenden Fall vereinbarte Mietzins auch an der normalen Umgebung. Ergebe sich aufgrund einer besonderen Maßnahme in der Umgebung eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs, so könne auch die Miete entsprechend gemindert werden.

Mietminderung um 12 % ist angemessen

Den von dem Mieter vorgenommenen Minderungssatz von 12 % der Bruttomiete bestätigte das Gericht. Aufgrund monatelanger und sich teilweise bis in die Nacht hinein erstreckender Belästigungen durch eine Großbaustelle sei dieser Minderungssatz durchaus angemessen. Der Vermieter habe zudem damit rechnen müssen, dass die Geduld der Mieter mit den Belästigungen durch die Baustelle einmal ein Ende haben würde und Mietminderungsforderungen zur Folge haben könnten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (vt/st)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.07.2006
    [Aktenzeichen: 33 C 4587/05-50]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2007, 316Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2007, Seite: 316

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-17-S-11306_Auch-in-der-Grossstadt-bestehen-Mietminderungsansprueche-wegen-Belaestigung-durch-umfangreiche-Baumassnahmen.news13295.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13295 Dokument-Nr. 13295

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.