wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 03.05.1982
39 C 1706/81 -

Mietminderung wegen erheblicher Belästigungen durch Baulärm in der Nachbarschaft

Minderung von 25 % ist bei erheblichen Belästigungen angemessen

Ein Mieter kann die Miete um 25 % mindern, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und hierdurch derartiger Lärm entsteht, dass die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist. Dies entschied das Amtsgericht Darmstadt.

Im zugrunde liegenden Fall wurde auf dem Nachbargrundstück ein Neubau errichtet. Der Lärm war zeitweise derart unerträglich, dass der Mieter dem nur oftmals nur durch Verlassen der Wohnung begegnen konnte. In den Monaten, in denen der Baulärm weit über das normale Maß hinausging, z.B. wenn der verwendete Betonrüttler das gesamte Haus zum Dröhnen brachte, minderte der Mieter die Miete um 25 %. Zusätzlich zum Lärm kam es in dieser Zeit auch verstärkt zu Staub- und Geruchsbelästigungen. Außerdem konnte der Mieter seinen Balkon wegen eines vor dem Balkon stehenden Kranes nur eingeschränkt nutzen.

Gericht: Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ist eingeschränkt

Das Amtsgericht befand, dass der Mieter die Miete gemäß § 535 BGB mindern durfte. Die vermietete Wohnung sei in den streitbefangenen Baumonaten mit einem Fehler behaftet gewesen, der ihre Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch minderte. Ein normales Wohnen sei infolge der Bautätigkeit nur eingeschränkt möglich gewesen.

Belästigungen gingen über normalerweise zu erwartendes Maß weit hinaus

Das Gericht kam aufgrund von Zeugenaussagen zu der Ãœberzeugung, dass die Lärm- und Schmutzbelästigungen, die von dem Neubau ausgingen, das normalerweise zu erwartende, übliche Maß weit überschritten. Zeitweilig war der Lärm derart, dass sogar bei geschlossenen Fenstern, eine normale Unterhaltung nicht mehr möglich war, man das Radio oder den Fernseher nicht mehr hören konnte. Regelmäßig war bis 18.00 Uhr betoniert worden, manchmal auch darüber hinaus.

Angesichts der erheblichen Belästigungen hielt das Gericht eine Mietminderung von 25 % für gerechtfertigt. Dabei berücksichtigte es auch, dass zeitweise auch während der üblichen Freizeit ein normales Wohnen in der Wohnung nicht mehr möglich war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Darmstadt (vt/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Darmstadt_39-C-170681_Mietminderung-wegen-erheblicher-Belaestigungen-durch-Baulaerm-in-der-Nachbarschaft~N11257

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11257 Dokument-Nr. 11257

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.