wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.05.2022
2-13 T 27/22 -

Voraussetzung für Forderung der Hausgeldzahlung ist Beschluss über Wirtschaftsplan

Zahlungsanspruch steht der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft zu

Die Zahlung von Hausgeld kann nur verlangt werden, wenn ein beschlossener Wirtschaftsplan vorliegt. Zudem steht der Zahlungsanspruch der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft zu und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer. Dies gilt auch in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohneigentumsanlage in Hessen bestand aus zwei Parteien. Die Gemeinschaft war verwalterlos. Im Jahr 2022 begehrten die einen Wohnungseigentümer im Eilverfahren von den anderen Wohnungseigentümern ausgehend vom vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 die Zahlung von Hausgeld in Höhe von jeweils 230 €. Der Wirtschaftsplan wurde nicht beschlossen, sondern nur von den Antragstellern erstellt. Das Amtsgericht Fulda wies den Eilantrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Antragsteller.

Kein Anspruch auf Zahlung des Hausgelds wegen fehlenden Beschlusses über Wirtschaftsplan

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Den Antragstellern stehe kein Anspruch auf Zahlung des Hausgelds zu. Zum einen fehle es an einem beschlossenen Wirtschaftsplan. Es genüge nicht, dass der Wirtschaftsplan erstellt wurde. Die Antragsteller hätten zunächst eine Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG erheben müssen. In Eilfällen komme auch eine einstweilige Verfügung in Betracht. Die Klage müsse gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein und nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer. Dies gelte auch in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft.

Zahlungsanspruch steht der Wohnungseigentümergemeinschaft zu

Dem Zahlungsanspruch der Antragsteller stehe zum anderen entgegen, dass dieser nur der Wohnungseigentümergemeinschaft zu stehe und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft sei Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld. Nur diese könne den Anspruch geltend machen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2022
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Fulda, Beschluss vom 04.04.2022
    [Aktenzeichen: 37 C 7/22]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-T-2722_Voraussetzung-fuer-Forderung-der-Hausgeldzahlung-ist-Beschluss-ueber-Wirtschaftsplan~N32008

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32008 Dokument-Nr. 32008

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.