wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2017
V ZR 166/16 -

BGH: Nichtzahlung von Wohngeld durch einen Wohnungseigentümer begründet kein Schadens­ersatz­anspruch für einzelnen Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümergemeinschaft steht Schadens­ersatz­anspruch gegen säumigen Wohnungseigentümer zu

Kommt ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Wohngelds in Verzug, begründet dies für einen einzelnen Wohnungseigentümer kein Schadens­ersatz­anspruch. Ein solcher kann gegen den säumigen Wohnungseigentümer nur von der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft geltend gemacht werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im April 2012 zur Sperrung der Wasserversorgung einer Wohneigentumsanlage, weil einer der Wohnungseigentümer Wohngeld in Höhe von über 14.000 EUR schuldete. Ein Wohnungseigentümer, der seine Wohnung vermietet hatte, erlitt durch die Wassersperrung bei der Mieteinnahme Verluste in Höhe von 1.300 EUR. Er machte dafür den säumigen Wohnungseigentümer verantwortlich und erhob daher gegen ihn Klage auf Zahlung von Schadensersatz.

Amtsgericht wies Schadensersatzklage ab, Landgericht gab ihr statt

Während das Amtsgericht Saarbrücken die Schadensersatzklage abwies, gab ihr das Landgericht Saarbrücken statt. Seiner Ansicht nach habe der beklagte Wohnungseigentümer durch die Nichtzahlung des Wohngelds seine Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung verletzt. Er sei deshalb gegenüber dem Kläger schadensersatzpflichtig. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Beklagten.

Bundesgerichtshof verneint Schadensersatzanspruch wegen Wohngeldschulden

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der einzig in Betracht kommende Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 286 BGB scheide aus, da dieser voraussetze, dass der Beklagte durch die Nichtzahlung des Wohngelds eine Pflicht gegenüber dem Kläger verletzt hätte. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Einzelnem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch auf Wohngeld zu

Dem Kläger stehe zunächst kein Anspruch auf Zahlung des rückständigen Wohngelds zu, so der Bundesgerichtshof. Dieser Anspruch könne nicht von den einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden. Vielmehr sei alleinige Inhaberin dieses Anspruchs die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Keine Verletzung einer Pflicht gegenüber einzelnem Wohnungseigentümer durch Nichtzahlung des Wohngelds

Durch die Nichtzahlung des Wohngelds habe der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht seine Pflichten gegenüber dem Kläger verletzt. Zwar bestehe unter den Wohnungseigentümern ein gesetzliches Schuldverhältnis, welches unter anderem die Pflicht zur Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums enthalte. Von dieser Pflicht sei aber nicht die Zahlung des Wohngelds umfasst. Andernfalls würde gerade bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften eine nicht kalkulierbare Haftungserweiterung des säumigen Wohnungseigentümers bestehen. Dieser würde nicht nur gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Schadensersatz haften, sondern ebenfalls gegenüber jedem einzelnen Wohnungseigentümer.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.05.2015
    [Aktenzeichen: 42 C 252/10 (10)]
  • Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.06.2016
    [Aktenzeichen: 5 S 61/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2017, 695Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2017, Seite: 695
  • NJW-RR 2017, 844Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 844
  • NZM 2017, 445Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2017, Seite: 445
  • WuM 2017, 355Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2017, Seite: 355

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_V-ZR-16616_BGH-Nichtzahlung-von-Wohngeld-durch-einen-Wohnungseigentuemer-begruendet-kein-Schadensersatzanspruch-fuer-einzelnen-Wohnungseigentuemer~N24919

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24919 Dokument-Nr. 24919

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.