wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2023
2-13 S 94/22 -

Keine Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Angabe eines Ca.-Betrags bei Sonderumlage

Möglichkeit der Anfechtung des Beschlusses

Wird in einem Beschluss über eine Sonderumlage ein Ca.-Betrag angegeben, so ist der Beschluss nicht wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig. Er kann aber angefochten werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Dezember 2020 in Hessen wurde ein Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von "ca. 18.000 €" gefasst. Die Sonderumlage sollte der Instandsetzung der Außenanlage dienen. Nachfolgend weigerten sich die Erben einer Wohnungseigentümers ihren Anteil zu zahlen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft erhob daraufhin Klage.

Amtsgericht wies Klage ab

Das Amtsgericht Friedberg wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei der Beschluss mangels hinreichender Bestimmtheit nichtig. Die Sonderumlage sei nicht konkret beziffert worden. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.

Landgericht verneint Nichtigkeit des Beschlusses über Sonderumlage

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Klägerin. Der Beschluss über die Sonderumlage sei nicht wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig. Der Beschluss enthalte zwar keine eindeutige Angabe über die Höhe der Sonderumlage. Die Angabe sei aber so zu verstehen, dass die Sonderumlage 18.000 € betragen soll. Denn wie sich im Zusammenhang mit den übrigen gefassten Beschlüssen und der Überschrift zeige, sollen damit Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum finanziert werden, deren genaue Kosten wohl noch nicht feststanden.

Möglichkeit der Anfechtung des Beschlusses

Nach Ansicht des Landgericht wäre aber die Anfechtung des Beschlusses möglich gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 860/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 26.08.2022
    [Aktenzeichen: 2 C 848/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 860Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 860

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-9422_Keine-Nichtigkeit-eines-Beschlusses-wegen-Angabe-eines-Ca-Betrags-bei-Sonderumlage.news33317.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33317 Dokument-Nr. 33317

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.