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Kann sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf die Geltendmachung von Mängelrechten gegen den Bauträger einigen, darf der Verwalter nicht eigenmächtig ein selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche einleiten. Ein solches Verhalten stellt keine Notmaßnahme im Sinne von § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG dar. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Das Amtsgericht Limburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Verwalterin. Ihrer Meinung nach sei ihr Handeln als
Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Verwalterin zurückzuweisen. Sie habe nicht gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG
Die Verwalterin nahm die Berufung schließlich zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27890
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