wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.08.2022
2-13 S 4/22 -

Wohnungseigentümern darf nicht wegen begrenzter Raumgröße Teilnahme an Eigen­tümer­versammlung verweigert werden

Unwirksamkeit sämtlicher Beschlüsse aufgrund Verletzung des Teilnahmerechts

Den Wohnungseigentümern darf nicht wegen der begrenzten Raumgröße die Teilnahme an der Eigen­tümer­versammlung verweigert werden. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich der Mitglied­schafts­rechte dar. Schon allein deswegen können sämtliche Beschlüsse für unwirksam erklärt werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 sollte in einer aus vier Parteien bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft in Hessen eine Eigentümerversammlung stattfinden. Zu der Versammlung sollten noch der Verwalter und eine Mitarbeiterin vor Ort anwesend sein. Da der Raum nur für fünf Personen ausgelegt war, wurde einer Wohnungseigentümerin der Zutritt verweigert. Nach Protest erteilte diese letztlich einem anderen Wohnungseigentümer Vollmacht und verließ den Ort. Nachdem auf der Versammlung einige Beschlüsse getroffen wurden, erhob die ausgeschlossene Wohnungseigentümerin Anfechtungsklage.

Unwirksamkeit der Beschlüsse wegen Verletzung des Teilnahmerechts

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Klägerin. Die angefochtenen Beschlüsse seien wegen der Verletzung des Teilnahmerechts für unwirksam zu erklären. Der Ausschluss von einer Versammlung stelle einen schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte dar, bei dem es nicht darauf ankommt, ob die gefassten Beschlüsse auch bei einer Mitwirkung des ausgeschlossenen Mitglieds die erforderliche Mehrheit gefunden hätte.

Unzulässigkeit des Ausschlusses von Wohnungseigentümern

Es sei nach Ansicht des Landgerichts unzulässig, Versammlungen dahingehend zu beschränken, dass lediglich eine Teilnahme einzelner Personen gewährleistet wird und die übrigen Eigentümer Vollmachten zu erteilen haben oder gar von vornherein zu sog. Vertreterversammlungen geladen wird. Dies gelte auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Eigentümer haben nicht nur das Recht, ihren Willen durch Abstimmungsverhalten zum Ausdruck zu bringen, sondern auch durch Wortmeldungen auf der Versammlung die Mehrheit in Richtung der von ihnen gewünschten Willensbildung zu beeinflussen.

Wahl eines Versammlungsorts mit ausreichendem Platz

Der Versammlungsort müsse so beschaffen sein, so das Landgericht, dass eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet und allen Wohnungseigentümern die Teilnahme möglich ist. Bei der begrenzten Größe der Wohnungseigentümergemeinschaft sei dies hier zumutbar gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2022
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2022, 1164/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 1164Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 1164
  • WuM 2022, 695Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2022, Seite: 695

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-422_Wohnungseigentuemern-darf-nicht-wegen-begrenzter-Raumgroesse-Teilnahme-an-Eigentuemerversammlung-verweigert-werden~N32417

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32417 Dokument-Nr. 32417

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.