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Wohnungseigentümer haben auch während einer Virus-Pandemie einen Anspruch auf persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen. Jedoch ist es zulässig, dass der Verwalter Vertretungsmöglichkeiten bewirbt und bei der Anmietung eines Saals sich an der zu erwartenden Teilnehmerzahl richtet. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein WEG-Verwalter während der
Das Amtsgericht Kassel gab dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung statt. Denn der Beschluss sei seiner Ansicht nach nichtig. Aus der Einladung ergebe sich, dass zwei Eigentümer nicht persönlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen konnten. Dies sei auch angesichts der
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der übrigen Wohnungseigentümer. Zutreffend sei, dass auch in Zeiten der
Nach Auffassung des Landgerichts enthalte die Einladung des Verwalters keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2021, 66/rb)
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Dokument-Nr. 29849
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