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Seit dem 1. Januar 2022 müssen anwaltliche Schriftsätze mittels elektronischer Form gemäß § 130 d ZPO eingereicht werden. Eine mittels Fax eingereichte Verteidigungsanzeige ist daher formunwirksam. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a.M. übersandte der Prozessbevollmächtigte des Beklagten im Januar 2022 die
Das Landgericht Frankfurt a.M. hielt die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2022
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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