wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.07.2007
2-11 S 125/06, 2/11 S 125/06 -

Mieter müssen Sternchentapete im Kinderzimmer bei Auszug nicht entfernen

Schlaf­zimmer­anstrich im roten Vollton muss entfernt werden

Haben die Mieter einer Wohnung während der Mietzeit im Kinderzimmer eine Sternchentapete angebracht, so sind sie beim Auszug nicht verpflichtet, diese wieder zu entfernen. Jedoch müssen sie ein im roten Vollton gemalertes Schlafzimmer in einem üblichen, neutralen Anstrich zurücklassen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die ehemaligen Mietvertragsparteien stritten sich um die Rückzahlung der von den Mietern geleisteten Mietkaution. Der Vermieter weigerte sich, einen Teil der Kaution zurückzuzahlen. Ihm seien nämlich wegen Maler- und Tapezierarbeiten Kosten entstanden, die er von den Mietern zurückverlangte. So habe er die Sternchentapete im Kinderzimmer entfernen sowie das im roten Vollton gestrichene Schlafzimmer neu malern müssen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Amtsgericht hielt Tapetenmuster und Farbanstrich für unzulässig

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hielt das Tapetenmuster im Kinderzimmer sowie den Farbanstrich im Schlafzimmer für unzulässig und gab daher dem Vermieter recht. Dagegen legten die Mieter Berufung ein.

Landgericht verneinte Ersatzanspruch des Vermieters für Sternchentapete

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass dem Vermieter kein Ersatzanspruch wegen der durch die Entfernung der Sternchentapete entstandenen Kosten zustehe. Denn das Tapezieren eines Kinderzimmers mit einer solchen Tapete sei durchaus üblich und gehöre daher zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Vermieter habe somit nach Mietvertragsende keinen Anspruch auf eine neutrale Tapete mit entsprechendem Anstrich.

Anspruch auf Ersatz wegen Entfernung des Schlafzimmeranstrichs bestand

Dem Vermieter habe aber nach Ansicht des Landgerichts ein Ersatzanspruch wegen der Malerkosten zur Entfernung des Schlafzimmeranstrichs zugestanden. Zwar sei der Anstrich des Schlafzimmers mit einem roten Vollton während der Mietlaufzeit zulässig. Jedoch könne der Vermieter nach Ende der Mietvertragszeit verlangen, dass das Schlafzimmer in einem üblichen, neutralen Ton gestrichen wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2014
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.05.2006
    [Aktenzeichen: 33 C 1701/05-31]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2008, 24Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2008, Seite: 24
  • NZM 2007, 922Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2007, Seite: 922

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-11-S-12506211-S-12506_Mieter-muessen-Sternchentapete-im-Kinderzimmer-bei-Auszug-nicht-entfernen~N17112

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17112 Dokument-Nr. 17112

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.