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Der Mieter einer Wohnung darf nach Ende der Mietzeit die Wände nicht mit einer Lackfarbe streichen. Tut er dies doch, so kann der Vermieter die Kosten für die Beseitigung des unsachgemäßen Anstrichs von der Kaution abziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wetzlar hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Mietverhältnis über eine Wohnung im Januar 2011 endete, strichen die Mieter die Wände mit einer
Das Amtsgericht Wetzlar entschied zu Gunsten des Vermieters. Dieser habe die Kaution der Mieter zu Recht in Höhe der entstandenen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2014
Quelle: Amtsgericht Wetzlar, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17637
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