wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Wetzlar, Urteil vom 04.06.2012
38 C 264/12 (38) -

Schlampige Renovierung: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution bei unsachgemäßen Streichen der Wohnung

Streichen der Wände mit Lackfarbe unzulässig

Der Mieter einer Wohnung darf nach Ende der Mietzeit die Wände nicht mit einer Lackfarbe streichen. Tut er dies doch, so kann der Vermieter die Kosten für die Beseitigung des unsachgemäßen Anstrichs von der Kaution abziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wetzlar hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Mietverhältnis über eine Wohnung im Januar 2011 endete, strichen die Mieter die Wände mit einer Lackfarbe. Da über diese Lackfarbe nicht mehr deckend gestrichen werden konnte und weil die Mieter zudem einige Fußleisten, Schalter, Steckdosen, Rollläden sowie Türrahmen überstrichen haben, beauftragte der Vermieter einen Maler mit der Beseitigung des Anstrichs. Die dadurch entstandenen Kosten zog er von der Kaution der Mieter ab. Diese waren damit jedoch nicht einverstanden, so dass der Fall vor Gericht landete.

Recht zur Kürzung der Kaution bestand

Das Amtsgericht Wetzlar entschied zu Gunsten des Vermieters. Dieser habe die Kaution der Mieter zu Recht in Höhe der entstandenen Kosten für die Beseitigung des unsachgemäßen Anstrichs kürzen dürfen. Denn die Mieter haben die Räume nicht mit der gebotenen Sorgfalt gestrichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2014
Quelle: Amtsgericht Wetzlar, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Wetzlar_38-C-26412-38_Schlampige-Renovierung-Kein-Anspruch-auf-Rueckzahlung-der-Kaution-bei-unsachgemaessen-Streichen-der-Wohnung~N17637

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17637 Dokument-Nr. 17637

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.