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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf beschließen, dass Katzen und Hunde auf den Gemeinschaftsflächen nicht frei herumlaufen dürfen. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 beschloss eine
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der
Es war nach Ansicht des Landgerichts zu beachten, dass die Haustierhaltung nicht zum wesentlichen Inhalt der Wohneigentumsnutzung gehöre. Daher könne eine Hausordnung eine Regelung über einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21761
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