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Möchte ein Mieter eine Betriebskostenabrechnung überprüfen, so muss er sich selbst um einen Termin zur Einsichtnahme in die Belege bemühen. Ein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Abrechnungsunterlagen besteht nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Gewerbemieterin schuldete laut der
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf die
Die fehlende
Ein Anspruch auf Übersendung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/ZMR 2015, 305/rb)
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Dokument-Nr. 25522
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