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In dem Schweigen des Vermieters auf eine Terminsanfrage des Mieters zu einer Belegeinsicht liegt keine Verweigerung der Belegeinsicht. Der Mieter darf daher die Betriebskostennachzahlung nicht verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mieter sollte nach einer
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf die
Das bloße
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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