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Versagt ein Vermieter zu Unrecht die Genehmigung einer Hundehaltung, so ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos zu kündigen. Zudem darf der Vermieter eine einmal erteilte Haltungserlaubnis nicht einseitig widerrufen. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 sprach der Mieter einer 102 qm großen Wohnung im Landkreis Märkisch-Oderland eine
Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied zu Gunsten des Mieters. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt (Oder), ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33722
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