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Ist eine Wohnung gekündigt und möchte der Vermieter zum Zweck der Weitervermietung Fotos der eingerichteten und nach wie vor bewohnten Mietsache anfertigen, so bedarf dies der Genehmigung des gegenwärtigen Mieters. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob der
Die Richter des Landgerichts Frankenthal kamen zu der Ansicht, dass die
Ob und inwieweit es eine weitergehende Belästigung dargestellt hätte, wenn der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Frankenthal (vt/st)
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Dokument-Nr. 13387
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