wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Flensburg, Urteil vom 17.12.2021
2 O 278/20 -

Keine Haftung des Bauunternehmers für Planungsfehler des Architekten bei mündlichem Bedenkenhinweis

Fehlende Einhaltung der Energie­einspar­verordnung bei Dachsanierung

Wird bei einer Dachsanierung die Energie­einspar­verordnung vom Architekten nicht beachtet, so liegt ein Planungsfehler vor. Hat der Bauunternehmer darauf mündlich hingewiesen, so befreit ihm dies von seiner Haftung. Dies hat das Landgericht Flensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Schleswig-Holstein einen Architekten mit der Erstellung eines Sanierungsplans für ein Flachdach beauftragt. Nachdem der Plan erstellt war, wurde ein Bauunternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Im Rahmen der Bauausführung verwies der Bauunternehmer mündlich den Architekten darauf hin, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht eingehalten sind. Es kam anschließend zu einem Schadensersatzprozess zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Architekten, welchen der Architekt im Jahr 2020 verlor. Er musste 93.000 € an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen. Die Haftpflichtversicherung machte die Hälfte der Summe nunmehr gegenüber dem Bauunternehmen geltend und erhob schließlich Klage.

Kein Anspruch auf Zahlung im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs

Das Landgericht Flensburg wies die Klage der Haftpflichtversicherung ab. Es bestehe kein Anspruch auf Zahlung von 46.500 € im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs. Der Architekt hafte aufgrund des erfolgten Hinweises des Bauunternehmens allein für den Planungsfehler.

Mündlicher Bedenkenhinweis begründet Alleinhaftung des Architekten

Auch wenn § 4 Abs. 3 VOB/B vorsehe, dass eine Bedenkenanzeige schriftlich zu erfolgen hat, sei ein mündlicher Bedenkenhinweis nach Auffassung des Landgerichts nicht gänzlich unbeachtlich. Es sei auch unerheblich, dass der Hinweis nicht gegenüber der Bauherrin, sondern gegenüber dem Architekten erfolgte. Denn es hier nicht zu entscheiden, ob die Haftung des Bauunternehmers gegenüber der Bauherrin vollständig entfällt, sondern über das Innenverhältnis der Haftung zwischen dem Architekten und dem Bauunternehmer.

Fehlende Einhaltung der Energieeinsparverordnung als Planungsfehler

Bei der Nichteinhaltung der Energieeinsparverordnung handele es ich um einen Planungsfehler des Architekten, so das Landgericht. Es habe vorrangig dem Architekten oblegen, die Bauherrin über die geeigneten Maßnahmen zu beraten und über Vor- und Nachteile der gewählten Lösung aufzuklären. Wenn daher der Bauunternehmer den Architekten darauf hingewiesen hat, dass die gewählte Lösung nicht fachgerecht ist, so sei dies jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem Architekten und dem Bauunternehmer ausreichend, um die Alleinhaftung des Architekten zu rechtfertigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2024
Quelle: Landgericht Flensburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2022, 1469Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2022, Seite: 1469
  • NZBau 2022, 287Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau), Jahrgang: 2022, Seite: 287

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Flensburg_2-O-27820_Keine-Haftung-des-Bauunternehmers-fuer-Planungsfehler-des-Architekten-bei-muendlichem-Bedenkenhinweis~N34524

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34524 Dokument-Nr. 34524

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.