wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Essen, Urteil vom 03.12.2015
2 O 321/14 -

Behinderten­testament auch bei großem Nachlasswert wirksam

Kein Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB

Ein Behinderten­testament ist selbst dann wirksam, wenn der Nachlasswert sehr groß ist und aus dem Pflichtteil die Versorgung des Behinderten sichergestellt ist. Ein Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB liegt in diesem Fall nicht vor. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Sozialhilfeträger kam für die Unterbringungskosten eines geistig behinderten Menschen auf. Dieser war laut einem Behindertentestament nicht befreiter Vorerbe seiner verstorbenen Mutter. Im Falle der Unwirksamkeit des Testaments war angeordnet, dass der Behinderte seinen Pflichtteil erhalten sollte. Der Sozialhilfeträger vertrat die Meinung, dass das Testament sittenwidrig und somit unwirksam sei. Denn die beträchtlichen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche des Behinderten in Höhe von mindestens 934.000 EUR würden ausreichen, um die Kosten seiner Unterbringung bis zu seinem Lebensende abzudecken. Der Sozialhilfeträger machte daher gegen den Ehemann und Erbe der Erblasserin gerichtlich die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche des Behinderten geltend.

Kein Anspruch auf Pflichtteil

Das Landgericht Essen entschied gegen den Sozialhilfeträger. Diesem haben keine Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Ehemann der Erblasserin zugestanden. Denn das Behindertentestament sei wirksam gewesen.

Kein Verstoß gegen die guten Sitten aufgrund Behindertentestaments

Nach Ansicht des Landgerichts habe das Behindertentestament nicht gegen die guten Sitten verstoßen und sei daher nicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam gewesen. Das Gericht verwies zur Begründung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.1993 (IV ZR 231/92).

Unerheblichkeit des großen Ausmaßes des Nachlasses

Für unerheblich hielt das Landgericht, dass der Pflichtteil nach Angaben des Sozialhilfeträgers "beträchtlich" und daher so groß sei, dass damit die Versorgung des Behinderten sichergestellt wäre. Denn zum einen sei fraglich, ob ein Nachlass von unter einer Million Euro ausreiche, um von einem "beträchtlichen" Vermögen auszugehen. Zum anderen sei es höchst zweifelhaft, die Frage des Ausmaßes der Sicherstellung der Versorgung durch den Pflichtteil zur Abgrenzung der Sittenwidrigkeit von der Wirksamkeit des Behindertentestaments heranzuziehen. Denn es finde sowohl bei großen Vermögen und Nachlässen als auch bei solchen in kleineren Bereichen im Rahmen der Nachlassregelung durch ein Behindertentestament immer eine Benachteiligung des Sozialhilfeträgers statt. Dieses könne als tragbar oder als missbilligend erachtet werden. Dabei handele es sich aber mehr um eine rechtspolitische als um eine gerichtliche Entscheidung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2016
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Essen_2-O-32114_Behindertentestament-auch-bei-grossem-Nachlasswert-wirksam~N23288

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23288 Dokument-Nr. 23288

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.