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Fragt ein 17-Jähriger eine 14-Jährige nach Brennspiritus, verletzt die 14-Jährige nicht ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn sie den Brennspiritus herausgibt. Sie ist nicht verpflichtet den 17-Jährigen vor den Gefahren von Brennspiritus zu warnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2003 feierte eine 14-Jährige ihren Geburtstag an einem Baggersee mittels eines Grillabends. Dazu wurde ihr von ihrer Mutter unter anderem
Das Landgericht Erfurt entschied gegen den 17-Jährigen. Eine Haftung der Mutter hätte vorausgesetzt, dass sie durch das Mitgeben des
Es sei nach Ansicht des Landgerichts zudem vollkommen unerheblich gewesen, ob eine Belehrung erfolgte oder nicht. Denn eine 14-Jährige müsse einen 17-Jährigen nicht über die Gefahren von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Landgericht Erfurt, ra-online (zt/VersR 2008, 932/rb)
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Dokument-Nr. 18031
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