wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 15.01.2003
13 O 471/02 -

Spiritus beim Grillen – Gefahr für Leib und Leben

Zur Frage, ob ein bei einem Grillunfall schwer verletztes Kleinkind wegen der Aufsichtspflichtverletzung seiner Eltern vom Schädiger weniger Schmerzensgeld verlangen kann – und zur Schmerzensgeldhöhe

Nur die grob fahrlässige Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht mindert den Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kleinkindes gegen den Schadensverursacher.

Das entschied das Landgericht Coburg und sprach einem bei einem Grillunfall schwer verletzten Kind ein Schmerzensgeld von 75.000,- € sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 150,- € auf Lebenszeit zu. Der Spiritus über den Grill gießende Schadensverursacher könne sich nicht darauf berufen, dass der Vater des klagenden Kindes dieses nicht ausreichend beaufsichtigt habe. Von einem solchen Vorgehen des Schädigers habe der nämlich weder gewusst noch damit rechnen können – und daher allenfalls einfach fahrlässig gehandelt.

Bei einer gemeinsamen Familiengrillfeier im Sommer 1999 ereignete sich ein tragischer Unfall. Die damals eineinhalb Jahre alte Klägerin war mit ihren Eltern zu Besuch bei der Familie des Beklagten. Während ihr Vater das Grillfleisch holen wollte, befasste sich der Beklagte mit dem Entzünden der Kohlen – und wollte mit Spiritus nachhelfen, was der Vater nicht wusste. Das Mädchen war – unbemerkt von allen – in die Nähe des Grills gelaufen. Es bildete sich eine Stichflamme, die das Kind erfasste. Mit schlimmsten Folgen: Schwere Verbrennungen, Intensivstation, eine Vielzahl von Operationen, weitreichende Spätfolgen. Die hinter dem Beklagten stehende Haftpflichtversicherung meinte, auch der Vater der Klägerin habe nicht genug aufgepasst. Sie regulierte daher nur auf der Basis einer 50 prozentigen Haftung.

Eine Rechtsauffassung, die das von der Klägerin angerufene Landgericht Coburg nicht teilte. Es sei bereits zweifelhaft, ob der Vater der Klägerin tatsächlich seine Aufsichtspflicht verletzt habe. Bei dem nach seiner Kenntnis nur mit Holzkohlen bestückten Grill habe sich schließlich mit dem Beklagten ein erwachsener Bekannter befunden. Damit, dass der entgegen der Vernunft und trotz der allgemein bekannten Gefährlichkeit Spiritus verwenden würde, habe er nicht rechnen können. Alles in allem habe er allenfalls einfach, nicht aber grob fahrlässig gehandelt. Weil aber Eltern gegenüber ihren Kindern nur bei grober Fahrlässigkeit hafteten, habe der Beklagte (bzw. dessen Versicherung) 100 % der Schäden zu tragen – und wegen der gravierenden Folgen ein hohes Schmerzensgeld nebst Schmerzensgeldrente zu bezahlen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2005
Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 14.03.2003

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_13-O-47102_Spiritus-beim-Grillen-Gefahr-fuer-Leib-und-Leben.news1670.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1670 Dokument-Nr. 1670

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.