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Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2011
14c O 194/11 -

Streit um Tablet Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Samsung

Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung

Samsung darf das Tablet Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande vertreiben. Die Firma Apple Inc. erwirkte eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd.

In dieser einstweiligen Verfügung wird den Verfügungsbeklagten (die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd.) untersagt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union – hinsichtlich der Samsung Electronics Co. Ltd. jedoch mit Ausnahme der Niederlande – zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.

Grundlage der Entscheidung der Kammer war ein Antrag der Firma Apple Inc. vom 04.08.2011, in dem diese sich auf ein zu ihren Gunsten eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sowie hilfsweise auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen einer Übernahme der Gestaltung ihres Produkts "IPad 2" gestützt hat. Bei der Entscheidung lag der Kammer weiterhin eine Schutzschrift der Verfügungsbeklagten vom 29.07.2011 vor, in der diese im Wesentlichen vorgetragen haben, dem Antrag der Firma Apple Inc. fehle es an der für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Dringlichkeit. Zudem sei hinsichtlich des zu Gunsten der Firma Apple Inc. eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bereits ein Nichtigkeitsantrag in Vorbereitung. Der Beschluss der Kammer ist - wie bei einstweilige Verfügungen üblich - nicht mit Gründen versehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Düsseldorf (pm/pt)

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