wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.07.1960
12 S 132/60 -

Übergabe der Wohnungsschlüssel an Vermieter bei längerer Abwesenheit des Mieters

Mieter verpflichtet Schäden zu vermeiden

Der Mieter ist im Rahmen seines Mietverhältnisses verpflichtet Schäden an der Wohnung oder durch die Wohnung zu verhindern. Diese Verpflichtung kann die Übergabe der Wohnungsschlüssel an den Vermieter umfassen, wenn der Mieter für längere Zeit abwesend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer längeren Abwesenheit des Mieters einer Wohnung kam es aufgrund einer Verstopfung des Abflussrohrs der Spüle zu Wasserschäden. Da der Mieter während seiner Abwesenheit nicht dafür Sorge getragen hatte, dass seine Wohnung kontrolliert wird, wurde er vom Vermieter in Anspruch genommen. Der Mieter wies jede Verantwortung zurück. Zum einen sei die Verstopfung für ihn nicht ersichtlich gewesen. Zum anderen sei er nicht verpflichtet gewesen, dem Vermieter einen Wohnungsschlüssel zu überlassen, damit dieser ungehinderten Zugang zur Wohnung hat.

Mieter traf Obhutspflicht über Wohnung

Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass für den Mieter auch während seiner Abwesenheit eine Obhutspflicht besteht. Verreist er für längere Zeit, so habe er dafür Sorge zu tragen, dass Schäden an seiner Wohnung oder durch Einwirkungen aus seiner Wohnung am Gebäude nicht auftreten können. Dies gelte selbst dann, wenn das Auftreten einer Gefahr an sich sehr unwahrscheinlich ist. Eine konkrete Gefahrenlage müsse daher nicht vorliegen. Denn dem Vermieter könne nicht das Risiko auferlegt werden, dass die Mietsache durch unvorhersehbare Gefahren Schaden erleidet.

Mieter muss für Kontrollmöglichkeiten sorgen

Kann ein Mieter seiner Obhutspflicht aufgrund der längeren Abwesenheit selbst nicht nachkommen, so das Landgericht weiter, müsse er anderweitig für eine Beaufsichtigung sorgen. Dies könne bedeuten, etwa wenn der Mieter keine Vertrauensperson zur regelmäßigen Kontrolle findet, dass er dem Vermieter durch die Übergabe der Wohnungsschlüssel eine Kontrollmöglichkeit verschafft. Die Scheu, einer fremden Person den Zugang zur Wohnung zu gestatten, müsse hinter der Verpflichtung, den Vermieter vor möglichen schweren Schäden zu bewahren, zurücktreten.

Wahrung des Interesses an Unverletzlichkeit der Wohnung durch Übergabe der Schlüssel in versiegelten Briefumschlag

Das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit seiner Wohnung könne nach Ansicht des Landgerichts dadurch gewahrt werden, dass die Wohnungsschlüssel in einem versiegelten Briefumschlag übergeben werden. Wird das Siegel gebrochen, so müsse der Vermieter nachweisen, aus welchen Gründen dies geschehen ist. Damit habe der Mieter die Gewähr, dass ein unberechtigter Zutritt des Vermieters in die Wohnung weitestgehend ausgeschlossen ist.

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1960 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2013
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1960, 2101/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1960, 2101Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1960, Seite: 2101

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Duesseldorf_12-S-13260_Uebergabe-der-Wohnungsschluessel-an-Vermieter-bei-laengerer-Abwesenheit-des-Mieters~N15391

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15391 Dokument-Nr. 15391

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.