wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2016
12 O 311/15 -

Vodafone darf keine Datenautomatik ohne Zustimmung des Verbrauchers einrichten

Automatische Zubuchung von Zusatzleistungen stellt unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung dar

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Mobilfunkanbieter Vodafone künftig keine Klauseln mehr für Highspeed-Volumentarife verwenden, die die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone geklagte und deren Preislisten beanstandet. Die Verbraucherzentrale verwies darauf, dass Verbraucher, die sich bewusst für ein günstiges Tarifmodell entschieden hätten, von ihrem Anbieter nicht durch intransparente Preislisten und Fußnoten in ein teureres Modell gedrängt werden dürften.

Unzulässige Vertragsänderung

In Tarifbeschreibungen und Preislisten behielt sich die Vodafone GmbH vor, einen bestehenden Vertrag zu ändern. So hieß es etwa in einer Fußnote für einen Tarif:

"Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS."

In der Preisliste für einen anderen Tarif stand "Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete [...] frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket. [...]".

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sah in dieser Datenautomatik eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung und mahnte das Unternehmen wegen der Verwendung von drei Klauseln für verschiedene Tarife ab.

Landgericht Düsseldorf gibt Klage statt

Das Landgericht Düsseldorf teilte die Bedenken des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Es sah in den Klauseln einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können. Das solle Kunden vor ungewollten rechtlichen Bindungen schützen. Zudem sei fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen. Dies gelte insbesondere, wenn er sich bewusst für den günstigeren Vertrag entschieden hat und die Zubuchung in der Summe sogar teurer ist als in einem höherwertigen Tarif. Weiterhin sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Duesseldorf_12-O-31115_Vodafone-darf-keine-Datenautomatik-ohne-Zustimmung-des-Verbrauchers-einrichten~N24327

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24327 Dokument-Nr. 24327

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.