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Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres "Vodafone-Passes" daher nicht auf Deutschland begrenzen. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf. Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem, für den Pass zu werben, ohne auf wichtige Nutzungseinschränkungen hinzuweisen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vodafone bietet einige Mobilfunktarife zusammen mit dem "Vodafone-Pass" an. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher ausgewählte Apps in den Kategorien Chat, Social, Music und Video ohne Anrechnung auf ihr vereinbartes
Das Landgericht Düsseldorf schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass die begrenzte Gültigkeit des Vodafone-Passes gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen
Das Gericht verurteilte Vodafone außerdem zur Unterlassung irreführender Werbung. Das Unternehmen hatte auf seiner Internet-Seite für den Vodafone-Pass geworben, aber unzureichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informiert. Sprach- und Videotelefonie, Werbung und das Öffnen externer Links waren im Pass nicht enthalten - und führten deshalb auch bei den ausgewählten Apps zum Verbrauch des Datenvolumens. Das stand lediglich in einer Fußnote der Preisliste und in den FAQ.
Die Verbraucherzentrale kritisierte ebenfalls, dass die Internutzung über einen Hotspot ("Tethering") vom Vodafone-Pass ausgeschlossen ist. Ohne Verbrauch des Datenvolumens können Verbraucher die im Pass enthaltenen Apps nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält. Verwenden sie ihr Smartphone als mobilen Hotspot, um sich zum Beispiel einen Video-Stream auf ihrem Laptop anzuschauen, geht das nur zu Lasten des Datenvolumens. Das ist nach Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen nicht mit der EU-Verordnung vereinbar, nach der Kunden ihre Endgeräte frei wählen dürfen. In diesem Punkt wies das Landgericht die Klage jedoch ab. Der Vodafone-Pass schließe die Wahl des Endgerätes beim Tethering nicht aus, sondern rechne den Datenverbrauch nur auf das vereinbarte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27541
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