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Die fünf Angeklagten der "Hooligans Elbflorenz" wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von neun Monaten - ohne Aussetzung zur Bewährung - bis zu vier Jahren verurteilt, in einem Fall wurde eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dresden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hat die Kammer festgestellt, dass zwischen Ende 2007 und Ende 2009 eine straff organisierte Gruppierung um den Hauptangeklagten L. bestand, die darauf gerichtet war, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Großraum Dresden zu erlangen. So sollte etwa eine mutmaßlich konkurrierende Hooligangruppe durch Androhung von Gewalt zur Aufgabe gezwungen werden. Die Gruppierung pflegte dabei Kontakte zu rechtsradikalen Personen, darunter auch solchen aus dem Bereich einer bereits 2001 verbotenen rechtsradikalen Gruppierung.
Die Gruppierung der Angeklagten war auch verantwortlich für die „Döner-Überfälle“ am 25. Juni 2008 anlässlich des EM Halbfinalspiels Deutschland-Türkei. Dabei wurden 3 Döner-Lokale in der Dresdner Neustadt von etwa 50 vermummten Personen verwüstet und mehrere Angestellte sowie Besucher teilweise erheblich verletzt. Neben dem für diese Tat bereits als Rädelsführer verurteilten Willy K. hat die Kammer den Hauptangeklagten L. als Hintermann und zwei Mitangeklagte als Teilnehmer an diesen Überfällen verurteilt.
Mehrere Angeklagte waren weiter an „Drittortauseinandersetzungen“ zwischen
Insgesamt hat sich die Hauptverhandlung seit 24. August 2011 über 92 Verhandlungstage erstreckt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2013
Quelle: Landgericht Dresden/ra-online
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Dokument-Nr. 15771
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