kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Begeht ein Wiederholungstäter auf dem Heimweg nach einem Fußballspiel einen Diebstahl und setzt er dabei Gewalt ein, so rechtfertigt dies die Verhängung eines dreijährigen bundesweiten Stadionverbots. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Stunde nach einem Fußballspiel zwischen Borussia Dortmund und dem FSV Mainz 05 im März 2012 beging ein 22-jähriger Stadionbesucher auf dem Heimweg einen Diebstahl. Da er dabei von einem Ladendetektiv erwischt wurde, versuchte er mittels körperlicher Gewalt zu fliehen. Zudem war der Stadionbesucher bereits mehrfach einschlägig im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten und wurde in der Datei "Gewalttäter Sport" geführt. Der
Das Landgericht Dortmund bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ihm habe kein Anspruch auf Aufhebung des dreijährigen bundesweiten Stadionverbots zugestanden. Denn das Verbot sei rechtmäßig gewesen.
Die Befugnis zur Verhängung des bundesweiten Stadionverbots habe sich aus dem Hausrecht ergeben, so das Landgericht. Dadurch sollen potentielle Störer ausgeschlossen werden, die die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Fußballspiels gefährden können. Dabei sei zu berücksichtigen gewesen, dass den Verein als Veranstalter Schutzpflichten gegenüber allen Besuchern treffen.
Nach Auffassung des Landgerichts seien zudem weder das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers noch das Gleichbehandlungsgebot unverhältnismäßig eingeschränkt worden. Auch sei das Verbot nicht willkürlich erfolgt, da ein sachlicher Grund dafür bestanden habe. Durch das wiederholte rechtswidrige Verhalten des Klägers habe die Vermutung bestanden, dass auch bei zukünftigen Fußballspielen sicherheitsbeeinträchtigende Störungen des Klägers zu befürchten sind (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 253/08 - ). Diese Vermutung habe der Kläger nicht widerlegt.
Das Landgericht führte weiter aus, dass nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 4 und 10 der Richtlinie des DFB zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten die Verhängung des bundesweiten Stadionverbots gerechtfertigt gewesen sei. Diese Richtlinie konkretisiere das Hausrecht des Vereins inhaltlich. Unerheblich sei in diesem Zusammenhang gewesen, dass der Kläger die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2015
Quelle: Landgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Dortmund_1-S-29913_Gewaltsamer-Diebstahl-eines-Intensivtaeters-nach-einem-Fussballspiel-rechtfertigt-Verhaengung-eines-dreijaehrigen-bundesweiten-Stadionverbots~N20945
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 20945
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.