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Ein Wohnungseigentümer hat Anspruch darauf, dass bei Eigentümerversammlungen ein Rauchverbot herrscht. Ein entsprechender oder ablehnender Beschluss durch die Wohnungseigentümerversammlung kommt jedoch dann nicht zustande, wenn lediglich eine Probeabstimmung durchgeführt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer
Das Landgericht Dortmund führte zunächst aus, dass die
Zudem habe den Wohnungseigentümern einen Anspruch auf Beschluss des Rauchverbots bei Eigentümerversammlungen zugestanden, so das Landgericht weiter. Denn es sei den Eigentümern angesichts der Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in geschlossenen Räumen nicht zumutbar, sich Zigarettenrauch auszusetzen. Es sei darüber hinaus zu berücksichtigen, dass durch die Ablehnung des Rauchverbots manche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2014
Quelle: Landgericht Dortmund, ra-online (zt/ZWE 2014, 127/rb)
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Dokument-Nr. 18156
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