wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 24.06.1974
17 S 89/74 -

Mieter hat Anspruch auf zusätzlichen zur freien Verfügung stehenden Schlüssel

Mieter muss jedoch Herstellungskosten tragen

Ein Mieter hat Anspruch auf einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel. Er muss aber die Herstellungskosten tragen. Zudem kann der Mieter frei entscheiden wie oder ob er die Schlüssel nutzt. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Mieter von seinem Vermieter neben den bereits ausgehändigten zwei Schlüsseln einen zusätzlichen Haus- und Wohnungsschlüssel. Er wollte den Zusatzschlüssel seinem 7-jährigen Sohn überlassen. Der Vermieter hielt diesen aber für unzuverlässig und weigerte sich einen weiteren Schlüssel herzustellen. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Mieter hat Anspruch auf weiteren Schlüssel

Das Landgericht Darmstadt entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe einen Anspruch auf einen Zusatzschlüssel gehabt, soweit er die Herstellungskosten übernimmt. Zudem sei es unbeachtlich gewesen, was der Mieter mit seinem dritten Schlüssel macht, solange daraus keine Störung des Mietvertrags oder der Hausordnung erwächst. Der Mieter habe frei entscheiden können, ob er den Schlüssel an seinem sieben Jahre alten Sohn aushändigt oder er diesen einem Nachbarn überlässt. Sollte es zu einer Störung kommen, habe der Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der Störung. Einen zusätzlichen Schlüssel könne er jedenfalls nicht verweigern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2013
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 1985, 255/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Darmstadt_17-S-8974_Mieter-hat-Anspruch-auf-zusaetzlichen-zur-freien-Verfuegung-stehenden-Schluessel.news16575.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16575 Dokument-Nr. 16575

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.