kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Versendung einer Feedbackanfrage nach einer Warenlieferung stellt sich als Zufriedenheitsanfrage dar und ist daher nicht als Werbung anzusehen. Ein Anspruch auf Unterlassung solcher Anfragen wegen unzulässiger Werbung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestellte ein Rechtsanwalt bei einer Firma Stühle. Nachdem die Ware bei ihm angeliefert wurde, erhielt er eine
Das Landgericht Coburg entschied gegen den Rechtsanwalt. Ihm habe kein Anspruch auf Unterlassung gemäß § 8 UWG zugestanden. Unabhängig davon, ob in der
Aus Sicht des Landgerichts habe die Anfrage keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2013
Quelle: Landgericht Coburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_33-S-8711_Feedbackanfrage-nach-Warenlieferung-keine-unzumutbare-Belaestigung~N15689
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15689
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.