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Kommt es in angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen, ist die Vermieterin der Gewerberäume verpflichtet, dem Mieter eine unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückzuzahlen. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Der Kläger mietete bei der Beklagten Gewerberäume. In diesen betrieb er einen Getränkehandel. Seit Dezember 2002 zahlte der Kläger wegen Mangelhaftigkeit des Mietobjekts die Miete nur noch unter
Das Landgericht Coburg gab dem Kläger Recht und verurteilte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2009
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 8514
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