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Landgericht Coburg, Urteil vom 29.06.2010
23 O 256/09 -

Zusammenstoß mit Eichhörnchen ist kein Wildunfall

Teilkaskoversicherung muss bei wirtschaftlichem Totalschaden des Autos nicht zahlen

Eine Autofahrerin, deren Wagen durch einen vermeintlichen Wildunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erleitet, hat keinen Anspruch auf Zahlung aus ihrer Teilkaskoversicherung, wenn sich im Nachhinein durch eine DNA-Sequenzanalyse herausstellt, dass es sich um einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen handelte. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls behauptete im Prozess, im Wald wäre urplötzlich ein Tier in der Größe eines Hasen unter einen Vorderreifen ihres Pkw gekommen. Dadurch sei das Kraftfahrzeug ins Schleudern geraten und beim Unfall völlig zerstört worden. Die Klägerin wollte wegen des wirtschaftlichen Totalschadens noch weitere 6.000 Euro aus ihrer Teilkaskoversicherung erstattet bekommen.

Keine Kollision mit Jagdwild – Versicherung verweigert Zahlung

Der Versicherer erklärte, es liege kein versicherter Wildunfall vor. Das Fahrzeug der Klägerin sei nicht mit Jagdwild kollidiert.

DNA-Sequenzanalyse: Tierhaare am Unfallwagen stammen von Eichhörnchen

Das Landgericht Coburg folgte den Argumenten des Versicherers. Es ließ die am Unfallfahrzeug sichergestellten Tierhaare durch einen Sachverständigen einer DNA-Sequenzanalyse unterziehen. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass die Tierhaare von einem Eichhörnchen stammen. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen fällt jedoch nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es - anders als ein Hase - kein Jagdwild ist. Die vernommenen Zeugen bestätigten, dass das am Unfallfahrzeug gefundene Fell mit dem von Sachverständigen untersuchten übereinstimmt. Daher hatte das Gericht keinerlei Zweifel daran, dass der Unfall von einem "nicht versicherten" Eichhörnchen ausgelöst wurde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

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