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Nach der Trennung eines Paares muss der Ex-Partner beweisen können, dass ihm das genutzte Fahrzeug vom Partner geschenkt und nicht nur zur Nutzung überlassen wurde. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, endet die Leihe des Fahrzeugs mit der Beziehung und der Rückforderung des Wagens. Wurde das Fahrzeug bereits weiterverkauft, ist der Ex-Partner wegen unberechtigter Veräußerung des Fahrzeugs zum Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises des Fahrzeugs verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Kläger und Beklagte waren bis Anfang des Jahres 2012 Lebensgefährten. Der Kläger studierte im Ausland und hielt sich nur selten in Deutschland auf. Im November 2011 unterschrieb er bei einem Autohaus einen
Der Kläger behauptete, dass er alleine Eigentümer des Fahrzeuges war und es seiner damaligen Freundin lediglich zur Nutzung überlassen hatte. Nach dem Ende der Beziehung forderte der Kläger die Beklagte mehrfach auf, das
Die Beklagte verteidigte sich damit, dass ihr das
Das Landgericht Coburg gab der Klage statt. Es war davon überzeugt, dass der Kläger aufgrund des Kaufvertrages Eigentümer des BMW wurde. Zwar wurde die Beklagte als Halterin im Kraftfahrzeugbrief eingetragen. Dies erfolgte aber nur, weil die eigentlich geplante Zulassung auf den Kläger an dessen unzutreffender Anschrift in seinem Personalausweis scheiterte und er aufgrund seines Auslandsaufenthalts darauf nicht reagieren konnte. Das Gericht war auch nicht von einer
Auch die Angaben der Beklagten, sie habe den BMW an unbekannte Osteuropäer für 4.000 Euro verkauft, war nach der Beweisaufnahme durch das Gericht unwahr. Die Beklagte hatte das
Es ging davon aus, dass der Kläger seiner damaligen Lebensgefährtin das Fahrzeug lediglich zur Benutzung überlassen hatte. Diese Leihe endete mit der Beziehung und der Rückforderung des Fahrzeugs. Da die Beklagte das Fahrzeug
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2013
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 16717
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