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Ereignet sich bei starkem Regen ein Unfall durch einen angehobenen Gullydeckel und fährt der Autofahrer bereits mit Schrittgeschwindigkeit, so haftet die Gemeinde für den entstandenen Schaden. Der Kläger muss dabei die Höhe seiner behaupteten Schäden auch nachweisen können. Das Gericht muss überzeugt werden, dass die behaupteten Schäden auch auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Kläger im August 2010 mit seinem Pkw über eine aufgrund starken Regens überflutete Fahrbahn. Ein
Die
Das Landgericht Coburg gab dem Autofahrer grundsätzlich Recht. Ein Schaden am Fahrzeug war jedoch nur in einer Höhe von etwa 450 Euro nachweisbar, so dass die Klage ganz überwiegend erfolglos war.
Das Landgericht ging davon aus, dass die
Seine behaupteten Schäden konnte der Autofahrer jedoch nur zu einem geringen Teil nachweisen. Er hatte sein Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft, so dass es der gerichtlich eingeschaltete Sachverständige nicht mehr besichtigen konnte. Aufgrund der dem Sachverständigen vorliegenden Unterlagen konnte er doch nur einen Schaden von etwas über 400 Euro netto bestätigen. Zusammen mit der allgemeinen Unkostenpauschale in Höhe von 26 Euro ergab sich für den Kläger nur ein Erfolg von etwa 450 Euro. Folglich hatte er auch etwa 90 % der Prozesskosten zu tragen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 14694
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