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Ein Pkw-Eigentümer, der Schadensersatz wegen Steinschlägen fordert, die seiner Meinung nach durch einen vorausfahrenden Kieslaster verursacht wurden, muss nachweisen können, dass die teilweise festgestellten Beschädigungen an seinem Fahrzeug tatsächlich von Steinschlägen herrühren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war mit seinem Pkw, Audi, auf einer Landstraße hinter einem mit Kies beladenen Lkw hergefahren, dessen Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer er nur auf
Das Landgericht Coburg hat mehrere Zeugen vernommen, u. a. den vom Kläger beauftragten Privatsachverständigen, und dessen Ergebnisse von einem gerichtlichen Sachverständigen überprüfen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass verschiedene vom Privatsachverständigen des Klägers festgestellte Beschädigungen gerade nicht von Steinschlägen herrühren, sondern andere Ursachen haben. Auch konnte der vom Gericht beauftragte Sachverständige die übrigen Beschädigungen am Fahrzeug des Klägers nicht sicher den behaupteten Steinschlägen zuordnen. Das Gericht hatte schließlich auch deshalb Zweifel an den Behauptungen des Klägers, weil dessen Privatsachverständiger den Pkw erst 14 Tage nach dem Vorfall besichtigt hatte. Beide Sachverständige hatten jedoch bestätigt, dass schon nach dieser Zeit das Alter eines Steinschlages kaum noch zu bestimmen ist. Das Landgericht hat daher die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen, weil dieser einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2015
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 21047
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