wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.12.2014
22 O 306/13 -

Pkw-Besitzer muss behauptete Beschädigungen seines Fahrzeugs durch Steinschläge zweifelsfrei nachweisen können

LG Coburg zur Beweislast bei einer Schadensersatzklage

Ein Pkw-Eigentümer, der Schadensersatz wegen Steinschlägen fordert, die seiner Meinung nach durch einen vorausfahrenden Kieslaster verursacht wurden, muss nachweisen können, dass die teilweise festgestellten Beschädigungen an seinem Fahrzeug tatsächlich von Steinschlägen herrühren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war mit seinem Pkw, Audi, auf einer Landstraße hinter einem mit Kies beladenen Lkw hergefahren, dessen Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer er nur auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Nach den Behauptungen des Klägers sollen von der Ladefläche des Lkw Steine und Splitter auf die Frontpartie und das Dach seines Pkw gefallen sein und das Fahrzeug beschädigt haben. Der Kläger verlangt nun von den Beklagten u. a. die geschätzten Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Kosten für einen vom Kläger beauftragten Privatsachverständigen, insgesamt knapp 7.000 Euro. Der Privatsachverständige hatte am Fahrzeug des Klägers verschiedene ältere Steinschläge festgestellt, jedoch auch frische Beschädigungen durch Steinschläge.

Sachverständige kann Beschädigungen am Fahrzeug nicht sicher behaupteten Steinschlägen zuordnen

Das Landgericht Coburg hat mehrere Zeugen vernommen, u. a. den vom Kläger beauftragten Privatsachverständigen, und dessen Ergebnisse von einem gerichtlichen Sachverständigen überprüfen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass verschiedene vom Privatsachverständigen des Klägers festgestellte Beschädigungen gerade nicht von Steinschlägen herrühren, sondern andere Ursachen haben. Auch konnte der vom Gericht beauftragte Sachverständige die übrigen Beschädigungen am Fahrzeug des Klägers nicht sicher den behaupteten Steinschlägen zuordnen. Das Gericht hatte schließlich auch deshalb Zweifel an den Behauptungen des Klägers, weil dessen Privatsachverständiger den Pkw erst 14 Tage nach dem Vorfall besichtigt hatte. Beide Sachverständige hatten jedoch bestätigt, dass schon nach dieser Zeit das Alter eines Steinschlages kaum noch zu bestimmen ist. Das Landgericht hat daher die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen, weil dieser einen Nachweis für die behaupteten Beschädigungen durch Steinschläge nicht zweifelsfrei erbringen konnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2015
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_22-O-30613_Pkw-Besitzer-muss-behauptete-Beschaedigungen-seines-Fahrzeugs-durch-Steinschlaege-zweifelsfrei-nachweisen-koennen.news21047.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21047 Dokument-Nr. 21047

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.