wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 28.09.2007
22 O 283/07 -

Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund unvermittelt auf die Fahrbahn läuft

Schadenersatzklage stattgegeben

Zwar gehen bekanntlich auch Hunde mitunter gerne ihre eigenen Wege. Doch werden sie an der Leine spazieren geführt, ist davon auszugehen, dass das Herrchen die Richtung vorgibt. Damit, dass der Hund sich losreißt und plötzlich auf die Straße läuft, müssen Autofahrer nicht rechnen.

Das entschied das Landgericht Coburg und gab der Schadensersatzklage eines Autoeigentümers gegen den Hundehalter und die Hunde(aus)führerin statt. Die beiden (bzw. ihre Haftpflichtversicherungen) müssen damit für den Schaden des Klägers von gut 5.000 € aufkommen, den der Irish Setter durch sein Erscheinen auf der Straße und den anschließenden Unfall verursachte.

Sachverhalt

Die 13-jährige Beklagte führte den Irish Setter eines Bekannten (des beklagten Hundehalters) auf einem Radweg entlang der Bundesstraße aus, als der Vierbeiner offensichtlich "Leine los" beschloss. Er riss sich unvermittelt los und lief auf die Fahrbahn; die Beklagte rannte ihm - nur um das Wohl des Hundes besorgt - hinterher. Das führte zu einer Kettenreaktion. Denn Hund und Mädchen zwangen einen Autofahrer zum plötzlichen Ausweichen nach links. Dabei kollidierte er mit dem Pkw des Klägers, der sich gerade im Überholvorgang befand. Ergebnis: Mensch und Tier unverletzt, Blechschaden rund 5.000 €. Den wollte der Kläger von den Beklagten ersetzt haben. Die - oder vielmehr ihre Versicherungen - meinten aber, er sei selbst Schuld. Angesichts des Hundes habe er nicht überholen dürfen.

Gerichtsentscheidung

Eine Rechtsmeinung, der das Landgericht Coburg eine klare Absage erteilte. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass das erste Auto bei erlaubten 100 km/h mit höchstens 70 km/h unterwegs war. Angesichts der Tatsache, dass der Hund ordnungsgemäß an der Leine auf einem separaten Radweg geführt wurde, sei die Fahrerin des klägerischen Autos nicht gehindert gewesen, bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen und zu überholen. Und die Kollision mit dem plötzlich ausweichenden Fahrzeug des Unfallgegners - der im Übrigen ebenfalls alles richtig gemacht hatte - konnte sie nicht mehr vermeiden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 11.04.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_22-O-28307_Autofahrer-muss-nicht-damit-rechnendass-ein-angeleinter-Hund-unvermittelt-auf-die-Fahrbahn-laeuft~N5888

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5888 Dokument-Nr. 5888

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.