kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Eigentümer eines Grundstücks hat grundsätzlich im Rahmen des Zumutbaren dafür zu sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Er ist jedoch dann nicht zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn ein Kind durch offensichtliche Gedankenlosigkeit und Zweckentfremdung des Zauns durch eine herabfallende Eisenstange zu Schaden kommt. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Fall besuchte ein siebenjähriges Mädchen mit seinem Vater im Jahr 2009 eine öffentliche Veranstaltung in der Nähe des Anwesens des Beklagten. Dort hängte sie sich, während der Vater die jüngere Schwester aus dem Auto hob, an eine Eisenstange. Diese löste sich und fiel mit der Klägerin zu Boden, wobei das Kind schwere innere Verletzungen erlitt. Es musste zehn Tage im
Die Eltern der Klägerin ließen vortragen, der Beklagte habe die Stange nicht ausreichend befestigt. Daher müsse er 7.500 Euro Schmerzensgeld zahlen und für die zehn Tage Krankenhausaufenthalt über 6.000 Euro entgangenen Arbeitseinkommens für den Vater. Der Vater habe die Tochter täglich im
Der Beklagte verteidigte sich damit, dass seine Umzäunung bis zum Unfalltag in einwandfreiem Zustand gewesen sei. Er habe sie einige Wochen vor dem
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Zwar hat der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich im Rahmen des Zumutbaren dafür zu sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Dies gilt jedoch nur gegenüber befugten Benutzern eines Grundstücks. Zwar muss man bei Kindern auch mit einer unbefugten oder bestimmungswidrigen Benutzung rechnen, weil diese aus Spieltrieb, Unerfahrenheit und Leichtsinn Gefahren nicht richtig einschätzen können. Im vorliegenden Fall stellte das Landgericht fest, dass nur selten im Jahr
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2011
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_21-O-60910_LG-Coburg-Grundstueckseigentuemer-haftet-nicht-fuer-Schaden-bei-offensichtlicher-Zweckentfremdung-eines-Zauns-durch-Kinder~N12221
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12221
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.