wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.03.2007
14 O 752/06 -

Bezugsrecht einer betrieblichen Vorsorgeversicherung bleibt auch nach Kündigung beim Ex-Mitarbeiter

Wer wie Altbundesarbeitsminister Norbert Blüm auf eine sichere (gesetzliche) Rente setzt, könnte im Alter böse überrascht werden. Ein wirksames Mittel dagegen ist die private oder betriebliche Altersvorsorge. So kann beispielsweise der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine (staatlich geförderte) Lebensversicherung abschließen (sog. Direktversicherung). Was passiert aber mit einer derartigen Vorsorgeversicherung, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird? Wem stehen dann die Leistungen aus der Direktversicherung zu?

Das Landgericht Coburg gab jetzt Antworten auf diese Fragen. Es versagte der Klage eines Betriebsinhabers gegen einen Lebensversicherer auf Auszahlung der Rückkaufswerte zweier Direktversicherungen in Höhe von rund 7.300 € den Erfolg. Die Versicherungen hatte der Unternehmer für eine mittlerweile aus der Firma ausgeschiedene Angestellte abgeschlossen. Nach Auffassung der Coburger Richter hatte die ehemalige Mitarbeiterin bereits ein unwiderrufliches Bezugsrecht an den beiden Vorsorgeversicherungen erworben. Die Versicherungsleistungen standen daher dieser und nicht mehr dem Ex-Boss zu.

1988 und 1989 schloss der spätere Kläger für seine damalige Arbeitskraft zwei Kapitallebensversicherungen als Direktversicherungen ab. Nach den vereinbarten Bedingungen standen die Versicherungsleistungen der Angestellten zu, sobald sie das 35. Lebensjahr vollendet und die Versicherung 10 Jahre bestanden hatte. Außerdem durfte sie sich gegenüber ihrem Arbeitgeber nicht ungebührlich benommen haben. 1996 ließ der Betriebsinhaber hinter dem Rücken der Bediensteten die beiden Lebensversicherungen beitragsfrei stellen. Im Jahr 2005 kam es zwischen dem Firmenpatriarchen und der Mitarbeiterin zum großen Zerwürfnis. Von heute auf morgen erschien die Frau nicht mehr zur Arbeit. Der Unternehmer kündigte ihr daraufhin fristlos. Er besann sich der Direktversicherungen und forderte von der Assekuranz deren Rückzahlung in Form der Rückkaufswerte (ca. 7.300). Doch der Versicherer weigerte sich mit dem Argument, die Leistungen aus den beiden Verträgen könne unabhängig von der Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur noch die Ex-Mitarbeiterin beanspruchen.

Dem schloss sich das Landgericht Coburg an. Die gewesene Angestellte des Klägers habe bereits ein unabänderliches Bezugsrecht an den Direktversicherungen erworben: Sie habe das 35. Lebensjahr vollendet und die Verträge hätten längst über 10 Jahre bestanden. Hieran ändere auch das zur Kündigung führende Verhalten der früheren Mitarbeiterin nichts. Das Arbeitsverhältnis zwischen ihr und ihrem ehemaligen Chef sei schon längere Zeit zerrüttet gewesen. Dieser habe immerhin heimlich die beiden Lebensversicherungen beitragsfrei stellen lassen. Ein einseitiges, dem erworbenen Bezugsrecht entgegenstehendes Fehlverhalten der vormaligen Arbeitnehmerin könne demnach nicht angenommen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 29.06.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_14-O-75206_Bezugsrecht-einer-betrieblichen-Vorsorgeversicherung-bleibt-auch-nach-Kuendigung-beim-Ex-Mitarbeiter.news4464.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4464 Dokument-Nr. 4464

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.