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Ein Hufschmied der Schadensersatz von einem Pferdebesitzer wegen eines behaupteten Huftritts verlangt, muss zweifelsfrei nachweisen können, dass die Verletzung tatsächlich durch dieses und nicht durch ein anders Pferd verursacht wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte die
Der Hufschmied und seine Versicherung behaupteten, dass das
Die Pferdebesitzerin verteidigte sich damit, dass es weder einen Tritt noch eine heftige Bewegung gegeben hätte. Sie meinte, wenn es während der Arbeit an ihrem
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da es erhebliche Zweifel hatte, ob die Verletzung des Hufschmieds wirklich bei der Behandlung des Pferdes der Klägerin entstanden ist. Der Hufschmied gab vor Gericht an, dass er trotz der behaupteten Verletzung die Arbeiten ohne Unterbrechung weitergeführt habe. Zudem gab der Hufschmied an, er sei sich "ziemlich" sicher, dass seine Verletzung durch das
Dies wollte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 13573
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