kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Behauptungen eines Klägers über einen angeblichen Schadensersatzanspruch sollten immer mit den vorgelegten Beweisen übereinstimmen. Legt ein Kläger beispielsweise ein Beweisfoto über eine angeblich durch einen Dritten zerstörte Frontscheibe eines seltenen Oldtimers vor, ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger erklärt jedoch, dass die zerstörte Scheibe nicht zu dem angegeben Fahrzeug passt, liegt der Verdacht eines Betrugs nahe, der keinen Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht Coburgs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Ehemann der Klägerin beim Beklagten eine Lagerhalle angemietet. In dieser bewahrte er mehrere Oldtimer-Fahrzeuge zum Teil in nicht mehr fahrbereitem Zustand auf. Der Ehemann der Klägerin wollte die Fahrzeuge restaurieren und damit handeln. Im Sommer 2006 ereignete sich ein kräftiger Gewittersturm. Dabei wurde ein Fenster der Lagerhalle ausgerissen. Da der
Die Klägerin behauptet, Eigentümerin eines in der Lagerhalle stehenden seltenen Oldtimers gewesen zu sein. Der Beklagte habe beim Schließen des Fensters die auf einem Tisch vor dem Fenster liegende Frontscheibe des seltenen Oldtimers beschädigt. Ihr Ehemann habe die Frontscheibe aus der Scheune entfernt, um sie einem Autoglaser zu übergeben. Dabei sei sie dann zerbrochen. Der Schaden belaufe sich mindestens auf 30.000 Euro. Eine Neuanfertigung der Scheibe sei nicht mehr möglich. Das Oldtimer-Fahrzeug sei damit für die Klägerin wertlos geworden.
Der Beklagte verteidigte sich damit, dass die Klägerin gar nicht Eigentümerin des seltenen Oldtimers gewesen sei. Mittlerweile seien sämtliche Fahrzeuge in der Lagerhalle durch den Gerichtsvollzieher gepfändet. Er habe auch keine Frontscheibe für einen Pkw zerstört. In der Halle seien eine Vielzahl von Autoersatzteilen ungeordnet herumgelegen. Darüber hinaus könne er nicht haften, da er aus reiner Gefälligkeit gehandelt habe.
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Das Landgericht war davon überzeugt, dass der Ehemann der Klägerin und zwei weitere von ihr benannte Zeugen gegenüber dem Gericht die Unwahrheit gesagt hatten. Die Klägerin hatte nämlich ein Lichtbild vorgelegt, auf dem es sich um die vom Beklagten beschädigte Frontscheibe handeln sollte, die nunmehr nach ihren Angaben nicht mehr vorhanden war. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger stellte jedoch fest, dass es sich bei dem Gegenstand auf dem übergebenen Foto nicht um eine Frontscheibe des seltenen Oldtimers handeln konnte. Der auf dem Foto gezeigte Gegenstand konnte, so führte der Sachverständige überzeugend aus, nicht in den Scheibenrahmen der Karosserie des seltenen Pkw passen. Daher glaubte das Gericht dem Ehemann der Klägerin, der angab, das Foto unmittelbar nach Eintritt des Schadens geschossen zu haben, nicht. Die beiden anderen von der Klägerin benannten Zeugen verstrickten sich gegenüber dem Gericht in Widersprüche. Daher wies das Landgericht Coburg die Klage ab, da es nicht davon überzeugt war, dass der Beklagte die Frontscheibe des seltenen Oldtimers überhaupt zerstört hatte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2011
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_13-O-45709_Klage-auf-Schadensersatz-Angebliches-Schadensfoto-muss-zum-Schaden-passen~N11894
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11894
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.