wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.06.2009
11 O 748/08 -

LG Coburg zur Haftung eines Supermarktbetreibers bei einem Sturz über einen abgestellten Rollcontainer

Betreiber von Einkaufsmärkten sind nicht verpflichtet Kunden vor sämtlichen potentiellen Gefahrenquellen zu schützen

Wer in einem Supermarkt über einen Rollcontainer stürzt, kann dafür in der Regel nicht den Supermarktbetreiber verantwortlich machen. Ist der Rollcontainer gut sichtbar und hat der Kunde ausreichend Platz um an ihm vorbeizugehen, trägt er die Folgen eines Sturzes alleine. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin behauptet, sie sei im Supermarkt der Beklagten an einem Rollgitterwagen mit dem Fuß an einer querstehenden Rolle hängengeblieben und dadurch gestürzt. Die Klägerin meinte, das Personal hätte Sorge dafür tragen müssen, dass das Rad an dem Rollgitterwagen nach dem Abstellen des Wagens geradegestellt wird. Die Kundin zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu und forderte deshalb 12.000,- Euro vom Supermarktbetreiber.

Klägerin verursacht Unfall durch eigene Unaufmerksamkeit

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da es keine Pflichtverletzung des Supermarktbetreibers erkennen konnte. Das Gericht stellte fest, dass die Rollen des Gitterwagens immer aus den Umrissen des Wagens herausragen und daher stets ein gewisses Risiko bergen, dass man bei zu nahem Vorbeigehen daran hängen bleibt. Auch war nach den Feststellungen des Landgerichts der Gang trotz des abgestellten Rollcontainers ausreichend breit, so dass die Kundin in einigem Abstand hätte vorbeigehen können. Nach Auffassung des Gerichts war die Gefahr für jedermann unübersehbar. Es könne nicht erwartet werden, dass die Betreiber von Einkaufsmärkten ihre Kunden vor sämtlichen potentiellen Gefahrenquellen schützen. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte dieses Urteil und stellte aufgrund von Lichtbildern fest, dass die Kundin ausgesprochen eng am Hindernis vorbeigegangen sein muss. Auch wäre es der Kundin problemlos möglich gewesen, durch die Wahl eines anderen Durchganges das Passieren der Engstelle zu vermeiden. Verursacht wurde der Sturz der Klägerin alleine durch ihre eigene Unaufmerksamkeit.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg

Vorinstanz:
  • Oberlandesgericht Bamberg, Hinweisverfügung vom 12.12.2009
    [Aktenzeichen: 6 U 44/09]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_11-O-74808_LG-Coburg-zur-Haftung-eines-Supermarktbetreibers-bei-einem-Sturz-ueber-einen-abgestellten-Rollcontainer.news9171.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9171 Dokument-Nr. 9171

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.