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Im Supermarkt muss mindestens alle 15 bis 25 Minuten der Fußboden der Obstabteilung kontrolliert werden, damit niemand durch herumliegendes Obst ins Rutschen gerät. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im Fall war eine Kundin über eine liegen gebliebene Weintraube in der Obstabteilung eines Supermarktes gestürzt, wobei sie sich einen Bänderriss am linken Knie zuzog. Ihre gegen den
Die Richter wiesen die Klage ab, da sie zu der Überzeugung gelangten, dass der
Es stellte sich heraus, dass eine Mitarbeiterin des Supermarktes ca. fünf Minuten vor dem
BGB § 823
Für Läden des Zuschnitts eines Supermarktes sind Kontrollen der Verkehrssicherheit der Fußböden alle 15 bis 25 Minuten ausreichend. Eine 5 Minuten vor dem Sturz durchgeführte Sichtkontrolle wird diesen sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergebenden Anforderungen gerecht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2006
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 2711
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