wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bremen, Urteil vom 13.05.2013
7 O 1759/12 -

Radfahrer erhält keinen Schadensersatz für Aufwendungen für eine unfallbedingt entgangene Urlaubsreise

Nicht unmittelbar auf dem Unfallereignis beruhende Aufwendungen sind nicht erstattungsfähig

Ein Radfahrer, der bei einem Unfall durch das alleinige Fehlverhalten eines Autofahrers verletzt wird, ist im Rahmen der ihm zustehenden Schadens­ersatz­ansprüche nicht berechtigt, die Erstattung von Aufwendungen für eine Reise zu verlangen, die er infolge des Unfalls nicht mehr antreten konnte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.

Zur Begründung führte das Landgericht aus, dass solche als "frustriert" zu bezeichnenden Aufwendungen deswegen nicht erstattungsfähig seien, weil sie nicht unmittelbar auf dem Unfallereignis beruhten. Der Kläger habe diese Kosten vielmehr bereits vorher ausgegeben und damit sein Vermögen - unfallunabhängig - um den entsprechenden Betrag verringert. Die Tatsache, dass er den angestrebten Urlaub dann nicht antreten und insbesondere nicht genießen konnte, sei ein immaterieller Schaden, der allenfalls im Rahmen der Bemessung eines etwaigen Schmerzensgeldes Berücksichtigung finden kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2013
Quelle: Landgericht Bremen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Bremen_7-O-175912_Radfahrer-erhaelt-keinen-Schadensersatz-fuer-Aufwendungen-fuer-eine-unfallbedingt-entgangene-Urlaubsreise.news16237.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16237 Dokument-Nr. 16237

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.